die ersten beiden teile dieser serie finden sie hier und hier.
zuerst mussten wir gar nicht so lange warten. denn der gemeinderat tagt alle zwei wochen und nahm bereits in der nächsten sitzung unsere einbürgerung auf die tagesordnung, so dass wir noch vor ende juni bereits im protokoll der sitzung nachlesen konnten, dass wir uns das einwohnerbürgerrecht unserer gemeinde zugesichert wurde. (das protokoll mit dem entscheid bekamen wir selbstverständlich zugeschickt.)
nach einer einspruchsfrist ging das gesuch dann an den kanton weiter, das departement für volkswirtschaft und inneres informierte uns am achten august, dass unser gesuch bei ihnen eingegangen sei.
schon mitte september erhielten wir die rechnung des kantons - und mussten abermals mit einem aktuellen betreibungsregisterauszug nachweisen, dass wir niemandem etwas schuldig geblieben waren.
vom kanton muss unser gesuch nun bereits an den bund, konkret das staatssekretariat für migration, weitergegangen sein - denn auch von dort haben wir ende oktober eine rechnung bekommen und diese natürlich auch fristgerecht bezahlt.
dann wieder: grosses warten. ob wir noch vor weihnachten den bescheid bekommen werden?
wir warteten auch noch im januar.
und im februar.
und fragten uns allmählich: vielleicht wirds ja noch was vor ostern?
und tatsächlich: heute am 22. märz haben wir den bescheid bekommen, dass am 19. märz der grosse rat, also das kantonsparlament, unser einbürgerungsgesuch gutgeheissen hat. damit sind wir ab dem 19. märz nicht mehr nur deutsche, sondern auch schweizer staatsbürger. mit glückwünschen versehen und dem satz "wir hoffen, dass ihnen die aktive mitarbeit am politischen geschehen in unserem staat viel freude bringt." ja, da freuen wir uns drauf!
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